Seit Jahren berichten wir über die sich sukzessive verschlechterternde rechtliche Situation für homöopathische Nosoden. In der Apotheke bekommen Patienten noch das ein und andere, aber auch das wird weniger, denn die Rahmenbedingungen der Herstellung haben sich dramatisch verändert. Bis europäische Richtlinien und Gesetze einmal bei den betroffenen Menschen angekommen sind, ist es für Änderungen Jahre zu spät.
Am 25.2.2016 erreichte uns ein Gesetzentwurf zur Implementierung zweier EU-Richtlinien in drei deutsche Gesetze. Nach eingehender Durchsicht handelt es sich, nebst durchaus sinnvollen Vorschriften für Hightec-Medizin mit Geweben, für die Homöopathie größerenteils um weitere Nägel an verschlossenem Sarg: Denn seit der Geschäftsaufgabe von Staufen-Pharma im Dezember 2015 stellt kein deutscher Hersteller mehr Nosoden aus humanen Ausgangsstoffen her. Ein ganzes Geflecht von Gesetzen und Bestimmungen, das auf die Sicherheit konventioneller Arzneimitteln, auf Spenden von Blut und Körpergewebe, Transplantationen, Impfstoffe, Krankenhaushygiene und Ähnliches ausgelegt ist, berücksichtigt nicht oder allenfalls unzureichend, dass Nosoden üblicherweise gar nicht im stofflichen Bereich angewendet werden.
Die Anwender fordern daher schon lange ein praxisnahes Sicherheitskonzept für Nosoden: Arzneimittelsicherheit durch validierte Mehrglasverdünnung ab C12. Diese Forderung wiederholten wir auch in unserer hier verlinkten Eingabe an das Bundesgesundheitsministerium.
Dokumente und Darstellungen der allgemeinen Lage finden Sie auf unserer gesamten Website.