AEHA: Das Anwenderbündnis zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel
Der Name nennt das Ziel
In der gemeinsamen Sorge um den Erhalt homöopathischer Arzneimittel haben die drei größten deutschen Organisationen homöopathischer Anwender im Jahre 2006 ein gemeinsames Aktionsbündnis gebildet. Ärzte und Heilpraktiker setzen sich dafür ein, dass den Patienten die volle Produktauswahl homöopathischer Arzneimittel in den von uns gewünschten Qualitäten zur Verfügung steht. Als Verschreiber und Anwender vertreten wir eigene, fachlich begründete Standpunkte zu Qualität und Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel und überlassen den Dialog mit Gesetzgeber und Behörden nicht den Herstellern alleine. Einzelne Positionen können übereinstimmen, müssen dies aber nicht. Dem entsprechend verzichten wir grundsätzlich auf Industrie-Spenden. Das Anwenderbündnis wird getragen von seinen Mitglieds-Organisationen:
Die Situation
Seit Beginn des Jahrtausends verschwanden nach und nach Hunderte homöopathischer Arzneimittel vom Markt. Ursache sind Gesetze, die oft wenig mit der Homöopathie zu tun haben, die Besonderheiten und das niedrige Risikoprofil jedoch unzureichend berücksichtigen. Sogenannte Nosoden und selten verschriebene Arzneien sind nur noch eingeschränkt zu bekommen oder über Wege, bei denen eine Qualitätssicherung auf der Strecke bleiben kann. Eine nicht erhältliche homöopathische Arznei kann durch kein anderes Mittel ersetzt werden. — Homöopathische Top-Seller wie Arnica, Nux vomica, Aconitum oder Belladonna sind weiterhin in jeder Apotheke erhältlich. Doch viele wichtige Arzneien verschwinden! Die Folgen betreffen homöopathische Ärzte, Heilpraktiker, Patienten und die Homöopathie insgesamt.
Sicherheit homöopathischer Arzneimittel
Für die Wirksamkeitsnachweise homöopathischer Arneimittel hat der Gesetzgeber ein modifziertes Vorgehen entwickelt, das dem Umstand gerecht wird, dass homöopathische Arzneimittel nach Gesamt-Symptomatik und nicht nach Diagnosen verschrieben werden. Hinsichtlich der Sicherheit homöopathischer Arzneimittel gibt es hingegen keine vergleichbaren Regelungen, die dem extrem niedrigen „Gefährdungsprofil“ — sofern dieses Wort überhaupt passt — gerecht werden. Es scheint uns paradox, auf der einen Seite die Wirksamkeit zu bestreiten und auf der anderen Seite Gefährdungen zu thematisieren, die nie beobachtet wurden, und dabei für höchste Potenzen exakt die gleichen Maßregeln durchzuziehen wie für die niedrigste als toxikologisch und biologisch sicher geltende Potenzstufe.
Für konventionelle Arzneimittel entwickelte Sicherheitsanforderungen werden oft undifferenziert auf homöopathische Arzneimittel übertragen. Das verursacht ernome Kosten mit der Folge, das die Hersteller lassen seltener nachgefragte, doch im Einzelfall unersetzbare Produkte nicht mehr anbieten. Diese Arzneimittel fehlen den Patienten wie auch den Therapeuten. Diese Entwicklung schränkt unsere freie Berufsausübung ebenso wie die Therapiewahl der Patienten ein.
Gleichbehandlung braucht Unterscheidung
Homöopathische Arzneimittel werden entsprechend der Gesamtsymptomatik des Patienten und nicht nach diagnostischen Indikationen verordnet. Substanz- und indikationsbezogene Wirksamkeitsnachweise, wie sie bei konventionellen Arzneimitteln gefordert ist, sind bei homöopathischen Einzelmitteln daher nicht anwendbar. Um Benachteilungen homöopathischer Arzneimittel zu vermeiden, die letztlich ein Erlöschen der Markterlaubnis bedeuten würden, hat der Gesetzgeber für den Wirksamkeitsnachweis eine modifizierte Vorgehensweise im Arzneimittelrecht festgehalten. Im Gegenzug ist es verboten, für solche Arzneimittel Indikationen anzugeben oder mit solchen zu werben. Die von Homöopathie-Gegnern manchmal postulierte „Bevorteilung“ homöopathischer Arzneimittel existiert nicht, denn Gleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes erfordert, Unterschiedliches auch unterschiedlich zu behandeln. Aufgrund falsch verstandener Gleichbehandlung könnten wir auch Rettungsboote für Luftschiffe verlangen, Frauenparkplätze abschaffen und so fort.
Qualität homöopathischer Arzneimittel
Unbestritten sind Sinn und Notwendigkeit einer Qualitätssicherung der Arzneimittelherstellung. Diese reicht von der Gewinnung der Ausgangsstoffe bis über den gesamten Herstellungsprozess. Aber auch die gesetzlichen Vorgaben zum Qualitätmanagement wurden gänzlich für die konventionelle Pharmaindustrie konzipiert. Als Anwender machen wir dem gegenüber eigene wissenschaftliche und erfahrungsmedizinische Standpunkte zur homöopathischen Arzneiqualität geltend.
Arbeitsweise der AEHA
Die Arzneimittel-Beauftragten der Mitgliedsorganisationen tauschen sich bei persönlichen Treffen und bedarfsweise per Videokonferenz miteinander und mit Experten aus, und legen gemeinsame Aktivitäten fest. Entscheidungen werden in der Regel im Konsens getroffen.
Mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ BfArM sind wir im Dialog und brachten schon eine ganze Reihe schriftlicher Stellungnahmen vor, während wir bemüht sind, gegenüber Politik, Fachöffentlichkeit und allgemeiner Öffentlichkeit u.a. mit Zeitschriften-Artikeln usw. Bewusstsein zu wecken für unsere Anliegen. Denn die Homöopathie ist per definitionem eine Arzneitherapie. Die Anwendung der Homöopathie steht und fällt mit der Verfügbarkeit des vollen Spektrums geprüfter homöopathischer Arzneimittel in hoher Herstellungsqualität, die wir nicht den Marktdynamiken und dem Dialog zwischen Industrie und Behörden alleine überlassen.
Verbindungen
Wir pflegen einen engen Austausch mit europäischen Organisationen, mit Anwenderorganisationen anderer komplementärmedizinischer Verfahren sowie mit Patientenorganisationen. Ebenso besteht ein Informationsaustausch mit Arzneimittelherstellern. Weder die AEHA noch eine der Mitgliedsorganisationen erhalten finanzielle Mittel von pharmazeutischen oder sonstigen kommerziellen Betrieben.